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Procurement Notice Details
Automation system [new laboratory - includes automation, i&c, (?) etc]
Germany
Purchaser: Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
13/04/2018 S72 - - Works - Contract notice - Open procedure I.II.III.IV.VI. Germany-Lübeck: Automation system
2018/S 072-158704
Contract notice
Works
Directive 2014/24/EU Section I: Contracting authority
I.1) Name and addresses Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Schillstraße 1-3 Lübeck 23566 Germany Contact person: GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle E-mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de Fax: +49 45130086-166 NUTS code: DEF03 Internet address(es):
Main address: http://www.gmsh.de
I.2) Information about joint procurement I.3) Communication The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at: www.e-vergabe-sh.de Additional information can be obtained from the abovementioned address Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: www.e-vergabe-sh.de I.4) Type of the contracting authority Regional or local authority I.5) Main activity Economic and financial affairs Section II: Object
II.1) Scope of the procurement II.1.1) Title: Mess- und Regelungstechnik (MSR) Isotopenlabor (18E00752 – 21440012Uni HL/ ZMSZ, 2.TV, Isotopenlabor SSHS)
Reference number: 18E00752 - 21440012 II.1.2) Main CPV code 48921000 II.1.3) Type of contract Works II.1.4) Short description: Neubau eines Forschungsgebäudes mit Laboren und Büros
Gebäudeautomation
II.1.5) Estimated total value Value excluding VAT: 210 000.00 EUR II.1.6) Information about lots This contract is divided into lots: no II.2) Description II.2.1) Title: II.2.2) Additional CPV code(s) II.2.3) Place of performance NUTS code: DEF03 Main site or place of performance: Isotopenlabor, Universitätscampus Lübeck
II.2.4) Description of the procurement: Gebäudeautomationsanlage mit physikalischen Informationspunkten; Informations- und Schaltschrankschwerpunkten, Laborverteiler mit Einbaukomponenten; Anbindung an die Automationsstationen an die Bestands-Gebäudeleittechnik der Universität (BACnet-Kopplung), Mess-,Steuer- und Regelungstechnik für die Gewerke Heizung, Kälte, Lüftung, Labor und Elektro, im Wesentlichen bestehend aus: Automationsstationen Hardware; Automationsstationen Dienstleistungen; Feldgeräte (Sensoren, Aktoren und Energiezähler); Schaltschrankfelder (Einspeisefelder, DDC-Felder, Leistungsfelder); MSR Verkabelung und Installation,
II.2.5) Award criteria Criteria below Price II.2.6) Estimated value Value excluding VAT: 210 000.00 EUR II.2.7) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system Start: 01/09/2018 End: 30/04/2019 This contract is subject to renewal: no II.2.10) Information about variants Variants will be accepted: no II.2.11) Information about options Options: no II.2.12) Information about electronic catalogues II.2.13) Information about European Union funds The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no II.2.14) Additional information Section III: Legal, economic, financial and technical information
III.1) Conditions for participation III.1.1) Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers List and brief description of conditions: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für diese anderen Unternehmen zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
(Bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG)
III.1.2) Economic and financial standing List and brief description of selection criteria: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
III.1.3) Technical and professional ability List and brief description of selection criteria: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB-124EigenerklaerungZurEignung.pdf
III.1.5) Information about reserved contracts III.2) Conditions related to the contract III.2.2) Contract performance conditions: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie unter www.e-vergabe-sh.de unter der jeweiligen Ausschreibung erhältlich.
III.2.3) Information about staff responsible for the performance of the contract Section IV: Procedure
IV.1) Description IV.1.1) Type of procedure Open procedure IV.1.3) Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system IV.1.4) Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue IV.1.6) Information about electronic auction IV.1.8) Information about the Government Procurement Agreement (GPA) The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes IV.2) Administrative information IV.2.1) Previous publication concerning this procedure IV.2.2) Time limit for receipt of tenders or requests to participate Date: 17/05/2018 Local time: 10:00 IV.2.3) Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates IV.2.4) Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German IV.2.6) Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender Tender must be valid until: 16/07/2018 IV.2.7) Conditions for opening of tenders Date: 17/05/2018 Local time: 10:00 Place: Anschrift Siehe Nr. I.1).
Information about authorised persons and opening procedure: Nur Vertreter des Auftraggebers
Section VI: Complementary information
VI.1) Information about recurrence This is a recurrent procurement: no VI.2) Information about electronic workflows VI.3) Additional information: Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten Bedingungen:
Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf dies Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
VI.4) Procedures for review VI.4.1) Review body Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94 Kiel 24105 Germany Telephone: +49 431988-4640 Fax: +49 431988-4702 VI.4.2) Body responsible for mediation procedures VI.4.3) Review procedure Precise information on deadline(s) for review procedures: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4) Service from which information about the review procedure may be obtained Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle Schillstraße 1-3 Lübeck 23566 Germany E-mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de Fax: +49 45130086-166 VI.5) Date of dispatch of this notice: 11/04/2018
http://ted.europa.eu/, TED database, © European Communities, 1995-2018.
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