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Procurement Notice Details

Expert witness services [consultancy related to safety assessment metods for disposal/repository site selection]
Germany

Purchaser: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

28/09/2018 S187 - - Services - Contract notice - Open procedure
I.II.III.IV.VI.
Germany-Salzgitter: Expert witness services

2018/S 187-422827

Contract notice

Services

Legal Basis:

Directive 2014/24/EU
Section I: Contracting authority

I.1)
Name and addresses
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
Salzgitter
38226
Germany
Telephone: +49 30-183331521
E-mail: vergabestelle@bfe.bund.de
NUTS code: DE912
Internet address(es):

Main address: http://www.bfe.bund.de

I.2)
Information about joint procurement
I.3)
Communication
The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=218220
Additional information can be obtained from the abovementioned address
Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=218220
I.4)
Type of the contracting authority
Ministry or any other national or federal authority, including their regional or local subdivisions
I.5)
Main activity
Environment
Section II: Object

II.1)
Scope of the procurement
II.1.1)
Title:
4718F13001 – Methoden für sicherheitsgerichtete Abwägungen und vergleichende Bewertungen im Standortauswahlverfahren (MABeSt)

Reference number: Z 3 - 08201/4718F13001
II.1.2)
Main CPV code
71319000
II.1.3)
Type of contract
Services
II.1.4)
Short description:
Methoden für sicherheitsgerichtete Abwägungen und vergleichende Bewertungen im Standortauswahlverfahren (MABeSt)

II.1.5)
Estimated total value
II.1.6)
Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.2)
Description
II.2.1)
Title:
II.2.2)
Additional CPV code(s)
II.2.3)
Place of performance
NUTS code: DE300
Main site or place of performance:
Berlin – DE300

II.2.4)
Description of the procurement:
Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren übertragen (§ 4 StandAG). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG).

Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG wiederholt sicherheitsgerichtete Abwägungen der Ergebnisse der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG durchzuführen sind. Ebenfalls sieht das StandAG für die Verfahrensschritte nach §§ 14, 16 und 18 StandAG die wiederholte Durchführung sicherheitsgerichteter Vergleiche und vergleichender Bewertungen im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) vor. Das StandAG macht jedoch keine Vorgaben, wie diese Vergleiche und Bewertungen methodisch durchzuführen sind, wie mit Ungewissheiten aufgrund unterschiedlicher Datenverfügbarkeiten, -qualitäten und –vergleichbarkeiten umzugehen ist, wie unterschiedliche Daten gegebenenfalls zu wichten sind und wie wirtsgesteinsspezifische und wirtsgesteinsunabhängige Daten zu betrachten sind.

Für die Aufgabe des BfE, die seitens BGE bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge gewählte Herangehensweise sowie deren Ergebnisse zu prüfen und nachvollziehbar zu bewerten, ist es von besonderer Bedeutung methodisch bedingte Unterschiede und deren Auswirkungen einschätzen und bewerten zu können.

Ziel des Vorhabens ist es deshalb, den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) in Bezug auf generelle sicherheitsgerichtete Bewertungs- und Vergleichsmethoden zu recherchieren und zu erläutern sowie deren Relevanz unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen des Standortauswahlverfahrens herauszuarbeiten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen das BfE in die Lage versetzen, methodische Ansätze bei Erfordernis weiter bzw. neu zu entwickeln und an seine spezifischen Herausforderungen anzupassen sowie zu entscheiden, wie es mit methodisch bedingten unterschiedlichen Ergebnissen umgeht und diese bewertet.

II.2.5)
Award criteria
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
II.2.6)
Estimated value
II.2.7)
Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
Duration in months: 9
This contract is subject to renewal: no
II.2.10)
Information about variants
Variants will be accepted: no
II.2.11)
Information about options
Options: no
II.2.12)
Information about electronic catalogues
II.2.13)
Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)
Additional information
Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1)
Conditions for participation
III.1.1)
Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers
III.1.2)
Economic and financial standing
List and brief description of selection criteria:
— Qualifikation und Erfahrung zu den Fragestellungen in Bezug auf Abwägungs- und Vergleichsmethoden,

— Erfahrung mit Online-Recherchen,

— Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau von Literaturdatenbanken,

— Abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Hochschulstudium (Diplom/ Master oder gleichwertige Ausbildung).

„Die tatsächliche Unabhängigkeit des BfE bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist sicherzustellen. Der Auftraggeber ist bei der Sicherung seiner Unabhängigkeit auch darauf angewiesen, dass die seine Aufgabe maßgeblich bestimmende Forschung ebenfalls diesem zwingenden Grundsatz folgt. Daher werden zur Vergabe nur solche Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, die diese Unabhängigkeit aufgrund ihrer persönlichen und rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die zur Vergabe anstehenden Leistungen nicht beeinträchtigen (Interessenkollision). Eine solche Beeinträchtigung kann vorliegen, wenn der Wirtschaftsteilnehmer oder dessen Beschäftigte,

— für die Dauer der Leistungserbringung aus dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt in irgendeinem persönlichen oder rechtlichen Verhältnis zu einer der Stellen und Organisationen stehen, die mit der Förderung oder Nutzung von Kernenergie oder radioaktivem Material, einschließlich der Elektrizitätserzeugung und der Anwendung von Radioisotopen, oder mit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle befasst sind,

— in den letzten 3 Jahren in Bezug auf die hier zur Vergabe anstehenden Leistungen mit einer der vorgenannten Stellen oder Organisationen in irgendeinem persönlichen oder rechtlichen Verhältnis standen,

— für den Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss aller Leistungen aus dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt beabsichtigen, in ein rechtliches Verhältnis mit den vorgenannten Stellen oder Organisationen zu treten oder

— entsprechende Tatsachen nicht von sich aus offen legen.

Es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

Der Wirtschaftsteilnehmer/jedes Mitglied einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich die Unabhängigkeit im geforderten Umfang ergibt. Soweit im Rahmen der Einzelfallprüfung eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Wirtschaftsteilnehmer/die Bewerber- oder Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.

Für den Bieter/die Bietergemeinschaft, die für den Zuschlag vorgesehen ist, wird der Auftraggeber für alle Unterauftragnehmer unabhängig davon, ob sie in einem Verhältnis zum Bieter/der Bietergemeinschaft oder einem Unterauftragnehmer stehen, ebenfalls die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung fordern, um jede Interessenkollision auszuschließen.“

Die Eignung ist durch Referenzen, ggf. Publikationslisten und durch Abgabe der Erklärung zur Neutralität nachzuweisen.

III.1.3)
Technical and professional ability
III.1.5)
Information about reserved contracts
III.2)
Conditions related to the contract
III.2.1)
Information about a particular profession
III.2.2)
Contract performance conditions:
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:

— die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen,

— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,

— die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

III.2.3)
Information about staff responsible for the performance of the contract
Section IV: Procedure

IV.1)
Description
IV.1.1)
Type of procedure
Open procedure
IV.1.3)
Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system
IV.1.4)
Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue
IV.1.6)
Information about electronic auction
IV.1.8)
Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
IV.2)
Administrative information
IV.2.1)
Previous publication concerning this procedure
IV.2.2)
Time limit for receipt of tenders or requests to participate
Date: 06/11/2018
Local time: 15:00
IV.2.3)
Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates
IV.2.4)
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
German
IV.2.6)
Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender
Tender must be valid until: 31/01/2019
IV.2.7)
Conditions for opening of tenders
Date: 07/11/2018
Local time: 10:00
Information about authorised persons and opening procedure:
Zwei Vertreter der Auftraggeberin

Section VI: Complementary information

VI.1)
Information about recurrence
This is a recurrent procurement: no
VI.2)
Information about electronic workflows
VI.3)
Additional information:
VI.4)
Procedures for review
VI.4.1)
Review body
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Germany
VI.4.2)
Body responsible for mediation procedures
VI.4.3)
Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

VI.4.4)
Service from which information about the review procedure may be obtained
VI.5)
Date of dispatch of this notice:
27/09/2018


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