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Procurement Notice Details

Architectural, construction, engineering and inspection services [monitoring the operation of the asse ii mine: emission measurements in the vicinity of the mine, radiological monitoring and surveys, etc][amendment]
Germany

Purchaser: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Website link: http://www.nuclearmarket.com/proc/msk.cfm?id=80750

25/02/2019 S39 - - Services - Additional information - Open procedure
I.II.VI.VII.
Germany-Salzgitter: Architectural, construction, engineering and inspection services

2019/S 039-088794

Corrigendum

Notice for changes or additional information

Services

(Supplement to the Official Journal of the European Union, 2019/S 015-031523)

Legal Basis:

Directive 2014/24/EU
Section I: Contracting authority/entity

I.1)
Name and addresses
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
Salzgitter
38226
Germany
Contact person: Z 6 Vergabe
E-mail: vergabestelle@bfe.bund.de
NUTS code: DE912
Internet address(es):

Main address: http://www.bfe.bund.de

Section II: Object

II.1)
Scope of the procurement
II.1.1)
Title:
Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI

Reference number: Z6 / 7012-18
II.1.2)
Main CPV code
71000000
II.1.3)
Type of contract
Services
II.1.4)
Short description:
Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.

Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- undImmissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch.

Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.

Section VI: Complementary information

VI.5)
Date of dispatch of this notice:
21/02/2019
VI.6)
Original notice reference
Notice number in the OJ S: 2019/S 015-031523
Section VII: Changes

VII.1)
Information to be changed or added
VII.1.2)
Text to be corrected in the original notice
Section number: II.2.4)
Place of text to be modified: Beschreibung der Beschaffung
Instead of:
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nimmt der Auftragnehmer in

Absprache mit dem Auftraggeber an themenentsprechenden Veranstaltungen teil und stellt im Rahmender AG „Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse“ die Ergebnisse des Messprogramms für den bestimmungsgemäßen Betrieb vor. Der Auftragnehmer darf derzeit nicht mit Umweltüberwachungsmessungen für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig sein und während der Aufgabenwahrnehmung al sunabhängige Messstelle keine Aufträge der BGE annehmen.

Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.

Die Messprogramme und die Gliederung der abzugebenden Berichte haben den Vorgaben der REI zu genügen und sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Vorerst sollen die Programme über einen Zeitraum von sechs Jahren durchgeführt werden. Als Beurteilungskriterien für die Sachverständigentätigkeit sind zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik insbesondere die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien heranzuziehen. Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Atom- und Strahlenschutzrechtes durchzuführen.

Read:
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nimmt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber an themenentsprechenden Veranstaltungen teil und stellt im Rahmen der AG „Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse“ die Ergebnisse des Messprogramms für den bestimmungsgemäßen Betrieb vor.

Die tatsächliche Unabhängigkeit des BfE bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist sicherzustellen. Daher werden zur Vergabe nur solche Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, die diese Unabhängigkeit aufgrund ihrer persönlichen und rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die zur Vergabe anstehenden Leistungen nicht beeinträchtigen (Interessenkollision). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Aufträge von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen können, nicht anzunehmen. Eventuelle Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des BfE. Der Auftragnehmer darf nicht an Leistungen für die Organisationen beteiligt sein, die seine Unabhängigkeit in Bezug auf die hier durchzuführenden Arbeiten in Frage stellen.

Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.

Die Messprogramme und die Gliederung der abzugebenden Berichte haben den Vorgaben der REI zu genügen und sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Vorerst sollen die Programme über einen Zeitraum von 6 Jahren durchgeführt werden. Als Beurteilungskriterien für die Sachverständigentätigkeit sind zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik insbesondere die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien heranzuziehen. Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Atom- und Strahlenschutzrechtes durchzuführen.

Section number: IV.2.2)
Place of text to be modified: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Instead of:
Date: 26/02/2019
Local time: 12:00
Read:
Date: 11/03/2019
Local time: 12:00
Section number: IV.2.6)
Place of text to be modified: Bindefrist des Angebots
Instead of:
Date: 26/05/2019
Read:
Date: 27/06/2019
Section number: IV.2.7)
Place of text to be modified: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Instead of:
Date: 26/02/2019
Local time: 12:00
Read:
Date: 11/03/2019
Local time: 12:00
VII.2)
Other additional information:


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