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Procurement Notice Details

Expert witness services [consultancy related to current state of science and technology with regard to general safety-related assessment, geoscientifc assessment, etc - as part of the site selection for the high-level radioactive waste repository][amendment]
Germany

Purchaser: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Website link: http://www.nuclearmarket.com/proc/msk.cfm?id=81724

03/04/2019 S66 - - Services - Additional information - Open procedure
I.II.VI.VII.
Germany-Salzgitter: Expert witness services

2019/S 066-155436

Corrigendum

Notice for changes or additional information

Services

(Supplement to the Official Journal of the European Union, 2019/S 059-136821)

Legal Basis:

Directive 2014/24/EU
Section I: Contracting authority/entity

I.1)
Name and addresses
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
Salzgitter
38226
Germany
Telephone: +49 30187-676761521
E-mail: vergabestelle@bfe.bund.de
NUTS code: DE912
Internet address(es):

Main address: http://www.bfe.bund.de

Section II: Object

II.1)
Scope of the procurement
II.1.1)
Title:
4718F11001 – Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe)

Reference number: Z 6 - BfE62220/4718F11001
II.1.2)
Main CPV code
71319000
II.1.3)
Type of contract
Services
II.1.4)
Short description:
Anforderungen und Kriterien des StandAG – Begründung der geowissenschaftlichen Bewertungsgrößen (BegeoBe).

Section VI: Complementary information

VI.5)
Date of dispatch of this notice:
29/03/2019
VI.6)
Original notice reference
Notice number in the OJ S: 2019/S 059-136821
Section VII: Changes

VII.1)
Information to be changed or added
VII.1.2)
Text to be corrected in the original notice
Section number: II.2.4)
Place of text to be modified: Beschreibung der Beschaffung
Instead of:
Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren übertragen (§ 4 StandAG). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG).

Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG wiederholt sicherheitsgerichtete Abwägungen der Ergebnisse der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 StandAG durchzuführen sind. Ebenfalls sieht das StandAG für die Verfahrensschritte nach §§ 14, 16 und 18 StandAG die wiederholte Durchführung sicherheitsgerichteter Vergleiche und vergleichender Bewertungen im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) vor. Das StandAG macht jedoch keine Vorgaben, wie diese Vergleiche und Bewertungen methodisch durchzuführen sind, wie mit Ungewissheiten aufgrund unterschiedlicher Datenverfügbarkeiten, -qualitäten und -vergleichbarkeiten umzugehen ist, wie unterschiedliche Daten gegebenenfalls zu wichten sind und wie wirtsgesteinsspezifische und wirtsgesteinsunabhängige Daten zu betrachten sind.

Für die Aufgabe des BfE, die seitens BGE bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge gewählte Herangehensweise sowie deren Ergebnisse zu prüfen und nachvollziehbar zu bewerten, ist es von besonderer Bedeutung methodisch bedingte Unterschiede und deren Auswirkungen einschätzen und bewerten zu können.

Ziel des Vorhabens ist es deshalb, den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) in Bezug auf generelle sicherheitsgerichtete Bewertungs- und Vergleichsmethoden zu recherchieren und zu erläutern sowie deren Relevanz unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen des Standortauswahlverfahrens herauszuarbeiten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen das BfE in die Lage versetzen, methodische Ansätze bei Erfordernis weiter bzw. neu zu entwickeln und an seine spezifischen Herausforderungen anzupassen sowie zu entscheiden, wie es mit methodisch bedingten unterschiedlichen Ergebnissen umgeht und diese bewertet.

Read:
Der Bund ist gemäß Atomgesetz (AtG) für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig. Mit dem StandAG wurden dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) verschiedene Aufgaben im Standortauswahlverfahren zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle übertragen (§ 4 Standortauswahlgesetz (StandAG)). Das BfE hat neben der Überwachung des Vollzugs des Standortauswahlverfahrens (§ 4 (1) Nr. 3 StandAG) insbesondere die Aufgabe, die Vorschläge der Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zu den einzelnen Verfahrensschritten gemäß §§ 14, 16 und 18 StandAG zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen zu erarbeiten (§ 4 (1) Nr. 2 StandAG).

Das Standortauswahlverfahren sieht vor, dass im Zuge der verschiedenen Verfahrensschritte nach §§ 13, 14, 16 und 18 StandAG die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen sowie planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nach §§ 22-25 StandAG wiederholt zu bewerten sind.

Das ausgeschriebene Vorhaben recherchiert und dokumentiert die Ausgangsbasis (Quellen) und Begründungen der bei der Anwendung der Kriterien und Anforderungen nach §§ 22 bis 25 StandAG anzusetzenden Bewertungsgrößen und Indikatoren.

Ziel des Vorhabens ist es, Bewertungsspielräume zu identifizieren, die das BfE bei der Begründung seiner Prüfungen und Bewertungen unterstützen können. Der zu veröffentlichende Abschlussbericht soll der Öffentlichkeit darüber hinaus die Entscheidungsgrundlagen und fachliche Hintergründe bekannt machen.

VII.2)
Other additional information:



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